Erste Hilfe bei Wasserschäden
- Leitungswasserschäden:
sämtliche Hauptwasserventile absperren - sämtliche elektrischen Versorgungen sofort abschalten
- Sicherungen raus!
- vor unbeabsichtigtes Wiedereinschalten schützen (Sicherungen an der Netzverteilung)
- Notstromversorgung abschalten (falls vorhanden)
- Notdienst / Fachfirma anfordern.
Verständigen Sie den Getifix Expertenbetrieb in Ihrer Nähe
- Über die kostenlose Hotline 0800 - 438 43 49
- oder per e-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
- Wasser abpumpen und in geeigneten Behältern zwischenlagern
- Restwasser entfernen (Absaugen, Wischen, etc.)Spannteppiche nach dem Absaugen nicht sofort herausreißen, ein Rettungsversuch lohnt sich oft!)
- Nasse oder durchfeuchtete Einrichtungsgegenstände (Möbel, Vorhänge, Bodenbeläge, etc.) entfernen
- vorhandene Kabelkanäle öffnen und warme Luft zum Trockneng einleiten
- Raum- bzw. Luftentfeuchter aufstellen (Wichtig: ständig kontrollieren!).
- Betroffene Dritte informieren.
- Schadensbild (Ursache / Auswirkung) zur Beweissicherung für die Versicherung fotografieren bzw. dokumentieren.
- Umweltschäden ausschließen: chemische Stoffe, Lacke, Farben, Dünger etc. sichern - ansonsten besteht z. B. die Gefahr der Verbreitung von Schadstoffen im Wasser.
- Möbelstücke aus dem Nassbereich entfernen. Hochstellen oder, wenn nicht anders machbar, durch geeignete Folien vom feuchten Untergrund trennen.
- Durchfeuchtete Teppiche aufnehmen - möglichst nicht aufrollen - auslagern und dort trocknen lassen.
- Gegebenenfalls Feuerwehr rufen zum Abpumpen großer Wassermengen.
- nstallation von Trocknungs- und Lüftungssystemen (durch Fachbetrieb).
- Versicherung informieren.
Der Getifix Schubert GmbH Wissentipp:
Die Ermittlung der Ursache ist sehr wichtig. Ziehen Sie einen Fachmann bei, der den Grund des Gebrechens ermittelt und die geeigneten Wiederherstellungsschritte einleitet. Maßnahmen sind z.B.: Druckprobe oder eine Sichtprobe (z. B. ist Wasser unter der Duschwanne etc.)
Mechanische Ermittlung: z.B. durch Aufschlagen der Wände. NUR im NOTFALL!, Folgeschäden (z. B. Zerstörung des Fliesenspiegels) werden durch die Versicherung nur begrenzt beglichen. Sinnvoll: eine Lecklageortung. Der Schaden wird genauer eingegrenzt. Die Ursachensuche ist gezielt vorzunehmen. Das spart Zeit, Nerven, Schmutz und Ihr Geld.
Teppiche: Spannteppiche nach dem Absaugen nicht sofort herausreißen, ein Rettungsversuch lohnt sich oft! Echte Orientteppiche sollten noch im nassen Zustand zur Reinigung in eine Fachfirma gebracht werden. Die Farben gehen sonst aus und es kommt zu Verfärbungen.
Schimmel in einem Raum.
Notdienst / Fachfirma anfordern.Verständigen Sie den Getifix Expertenbetrieb in Ihrer Nähe
- Über die kostenlose Hotline 0800 - 438 43 49
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- Grund feststellen (z.B. Feuchtigkeit im Unter-Estrichbereich).
- Methoden der Instandsetzung:
- Druckabsorption: Ist erst einmal dort Nässe eingedrungen, kann diese nur mit Hilfe von speziellen Druckaggregaten herausgepresst werden. Die nach oben in die Zimmerluft geleitete feuchte Luft wird durch geeignete Kondensationstrockner getrocknet und in den Kreislauf nach unten, den betroffenen Unter- Estrichbereich zugeleitet. Es entsteht ein Trocken-Feuchtluft-Kreislauf. Dieses Verfahren kann nur durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden. In der Regel bezahlen Versicherungen diese anerkannte Maßnahme.
- Adsorptionstrocknung: Die Feuchtigkeit wird mit einem Silikatgel aufgenommen und über Schläuche in Form von feuchter Luft in den Außenbereich (über Fenster oder dgl.) abgeleitet.
- Mikrowellentrocknung: Hier werden hochdosierte Mikrowellenstrahlen auf das feuchte Medium (z. B. Gipswand) gerichtet. Die Trocknung geht sehr schnell vonstatten, erfordert aber speziell geschulte Mitarbeiter wegen der Strahlengefahr.
Der Getifix Schubert GmbH Wissentipp:
- Als Unter Estrichbereich wird der Bereich zwischen der Betonplatte und dem Dämmmaterial (z. B. Polystyrol, vulgo Styropor) bezeichnet.
- Wird ein Feuchteschaden nicht erkannt und behoben, droht versteckter Schimmelbefall unter Bodenbelägen oder in den Wänden mit ernsthaften gesundheitlichen und bautechnischen Schäden. Neben Schmimmelpilzen können auf den feuchten Materialien auch Bakterien, u.a. Actinomyceten, wachsen, die ebenfalls zu Gesundheitsschäden führen können.
- Daher ist es ratsam, einen Fachmann oder Sachverständigen für Schäden an Gebäuden zu beauftragen um Folgeschäden am Gebäude weitestgehend ausschließen zu können. Denn wenn die Folgeerscheinungen erst nach Monaten oder Jahren nach dem Wasserschaden auftreten (z. B. Echter Hausschwamm, Versalzung des Mauerwerkes) sind diese Kosten immens und werden meist von den Versicherungen, nach der Regulierung, als Folgeschaden abgewiesen.


